Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Auf dem Ausweis F steht «Vorläufig aufgenommene Ausländer»: Wird die Person, die ich einstellen möchte, bald weggehen?
Keine Sorge! Der Bund überlegt sich zurzeit eine Umbenennung dieses Ausweises, da er nicht mehr der Realität entspricht. Fast alle Personen mit Ausweis F werden langfristig, ja sogar ihr ganzes Leben, im Kanton Freiburg oder in der Schweiz bleiben. Der Ausweis F wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt (Kontrollfrist) und kann um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Gut integrierte vorläufig Aufgenommene können nach einem Aufenthalt von fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erhalten.
Flüchtlinge sind quellensteuerpflichtig; wo finde ich diesbezügliche Informationen?
Flüchtlinge werden ‒ wie alle ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung ‒ an der Quelle besteuert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich habe Probleme mit meiner/meinem Angestellten oder Auszubildenden. Was kann ich tun?
Jede Person, die in einem Unternehmen platziert wird, bekommt Unterstützung von einer Integrationsberaterin oder einem Integrationsberater. Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Fachperson.
Schwierigkeiten entstehen oft aufgrund von Kommunikationsproblemen, die mit dem Eingreifen der Fachpersonen mehrheitlich geklärt werden können. Mit ihrer Beratung, der Mobilisierung des Netzwerks oder noch der Aktivierung von Massnahmen können die Fachpersonen sowohl die Unternehmen als auch die Flüchtlinge unterstützen.
Schwierigkeiten entstehen oft aufgrund von Kommunikationsproblemen, die mit dem Eingreifen der Fachpersonen mehrheitlich geklärt werden können. Mit ihrer Beratung, der Mobilisierung des Netzwerks oder noch der Aktivierung von Massnahmen können die Fachpersonen sowohl die Unternehmen als auch die Flüchtlinge unterstützen.
Ich möchte mir die Online-Profile ansehen oder eine freie Stelle ausschreiben. Was muss ich tun?
Als Erstes müssen Sie sich auf der Plattform anmelden, indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen. In der Folge bekommen Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Adresse. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, schauen Sie bitte im Spam-Ordner nach.
Nach der Bestätigung Ihrer Anmeldung können Sie hier die Profile einsehen oder hier eine Stelle ausschreiben.
Nach der Bestätigung Ihrer Anmeldung können Sie hier die Profile einsehen oder hier eine Stelle ausschreiben.
Kann ich eine junge Person aus dem Asyl- oder Flüchtlingsbereich einstellen?
Ja. Ein Unternehmen kann vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) eine Berufsbildung oder eine Stelle anbieten.
Kann ich eine Person mit Ausweis F einstellen?
Ja. Unternehmen können seit über zehn Jahren Personen mit Ausweis F («Vorläufig aufgenommene Ausländer») einstellen oder ausbilden, und zwar ohne Vorbehalte in Bezug auf die Wirtschaftslage oder den Inländervorrang.
Die öffentliche Hand unterstützt die berufliche Eingliederung dieser Personen durch Sprachkurse, intensives Coaching, betriebliche Beschäftigungsmassnahmen, Integrationsvorlehren usw.
Kann ich eine Person mit Ausweis S aus der Ukraine einstellen?
Ein Arbeitgeber, der eine Person mit einer S Bewilligung einstellen möchte, muss eine Arbeitsbewilligung bei der Sektion ausländische Arbeitskräfte des Amtes für Bevölkerung und Migration beantragen.
Die Arbeitsbewilligung wird nur erteilt, wenn die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen den am Ort, am Beruf und in der Branche üblichen Bedingungen entsprechen.
Der Arbeitgeber stellt ein Gesuch mit folgenden Unterlagen:
(1) Kopie des Arbeitsvertrags ;
(2) Lebenslauf ;
(3) Kopie der S Bewilligung oder des Bundesentscheids zur Zuerkennung des S-Status;
(4) Formular (Gesuch für befristete Erwerbstätigkeit – Personen mit Schutzstatus (S Bewilligung)) Mehr Informationen
Kann ich einem Flüchtling in meinem Unternehmen ein Praktikum anbieten?
Ja. Flüchtlinge können ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Beobachtungs-, Berufs- oder Bildungspraktikum absolvieren, je nach Möglichkeiten des Unternehmens. In diesem Fall schliesst das Unternehmen mit der Praktikantin/dem Praktikanten und ORS oder Caritas Schweiz eine Praktikumsvereinbarung ab. Dauer und Entlöhnung hängen von der Art des Praktikums ab.
ORS und Caritas Schweiz stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
ORS und Caritas Schweiz stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Kann ich für die Einstellung eines Flüchtlings in meinem Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen?
Für ausbildungslose Flüchtlinge mit Ausweis F oder Ausweis B im Alter von 25 bis 45 Jahren können interessierte Unternehmen «Vitamin F+» oder «Vitamin B+» beantragen.
Vitamin F+/Vitamin B+ ist eine Beschäftigungsförderung für Unternehmen in Kombination mit einem Weiterbildungsgutschein und einem Förderbetrag. Sie beträgt höchstens 9000 Franken.
Können wir unsere Anmeldung wieder rückgängig machen?
Ja. Sie können bei uns jederzeit das Löschen Ihres Eintrags beantragen.
Muss ich die Anstellung eines Flüchtlings im Rahmen eines Praktikums meiner Versicherung melden?
Flüchtlinge sind haftpflichtversichert.
Bei einem Unfall greift ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung. Im Falle eines Berufs- oder Bildungspraktikums muss jedoch das Unternehmen das Praktikum seiner Unfallversicherung melden. Wird das Praktikum nicht entlöhnt, so beträgt der in die «Gehaltsliste» einzutragende Referenzbetrag Fr.. 40.60 für unter 20-Jährige und Fr. 81.20 für über 20-Jährige. Erleidet ein Flüchtling einen Unfall, so haben sich die Unfallversicherer darauf geeinigt, dem betroffenen Unternehmen keine Erhöhung der Prämie (Malus) zu belasten.
Bei einem Unfall greift ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung. Im Falle eines Berufs- oder Bildungspraktikums muss jedoch das Unternehmen das Praktikum seiner Unfallversicherung melden. Wird das Praktikum nicht entlöhnt, so beträgt der in die «Gehaltsliste» einzutragende Referenzbetrag Fr.. 40.60 für unter 20-Jährige und Fr. 81.20 für über 20-Jährige. Erleidet ein Flüchtling einen Unfall, so haben sich die Unfallversicherer darauf geeinigt, dem betroffenen Unternehmen keine Erhöhung der Prämie (Malus) zu belasten.
Was passiert bei einer Kontrolle durch die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit?
Dank des Meldeverfahrens wissen die Inspektorinnen bzw. Inspektoren im Bereich der Schwarzarbeit, welche Angestellten in den kontrollierten Unternehmen arbeiten. Die Unternehmen müssen sich nach den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder den branchenüblichen Löhnen richten. Unternehmen, die eine Erwerbstätigkeit nicht melden oder sich nicht an die Lohnbedingungen halten, müssen mit einer Strafe rechnen.
Welche administrativen Schritte sind im Hinblick auf die Anstellung von Flüchtlingen zu tätigen?
Seit 2019 kommt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung: Unternehmen, die einen Flüchtling ausbilden oder einstellen möchten, müssen das Formular «Meldung der Aufnahme oder der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem anerkannten Flüchtling (Ausweis B) oder einer vorläufig aufgenommenen Person (Ausweis F)» ausfüllen und dieses per Mail dem Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) schicken: annonce.semo@fr.ch.
Das Unternehmen muss darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen, insbesondere der Lohn, dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder dem üblichen Lohn entspricht.
Sobald die Meldung erfolgt ist, können die Flüchtlinge ihre Stelle oder Lehre antreten.
Das Unternehmen muss darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen, insbesondere der Lohn, dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder dem üblichen Lohn entspricht.
Sobald die Meldung erfolgt ist, können die Flüchtlinge ihre Stelle oder Lehre antreten.
Welche integrationsfördernde Unterstützung erhalten die Flüchtlinge?
Der Staat, ORS und Caritas Schweiz setzen sich für die soziale und berufliche Integration der Flüchtlinge ein. Zum Angebot gehören auf die Profile der Flüchtlinge zugeschnittene Sprachkurse im gesamten Kanton, damit diese sich im Alltag verständigen können. Speziell ausgebildete Integrationsberaterinnen und -berater coachen die Flüchtlinge während des gesamten Verfahrens. Bei Bedarf unterstützen sie auch die Unternehmen.
Entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Ressourcen können die Integrationsberaterinnen und -berater ergänzende Massnahmen im Bereich Ausbildung, Jobtraining oder Arbeitsvermittlung organisieren.
Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Freiburg zugunsten der Integration der Flüchtlinge ist ebenfalls bemerkenswert: Die Freiwilligen arbeiten Hand in Hand mit den Integrationsfachpersonen und bilden somit ein Erfolgsduo!
Entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Ressourcen können die Integrationsberaterinnen und -berater ergänzende Massnahmen im Bereich Ausbildung, Jobtraining oder Arbeitsvermittlung organisieren.
Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Freiburg zugunsten der Integration der Flüchtlinge ist ebenfalls bemerkenswert: Die Freiwilligen arbeiten Hand in Hand mit den Integrationsfachpersonen und bilden somit ein Erfolgsduo!
Wo finde ich das Formular für die Meldung einer Erwerbstätigkeit?